Man sieht sie nahezu überall - die Herkulesstaude. Die Landesanstalt für
Ökologie, Bodenordnung und Forsten (LÖBF) weist darauf hin, dass der
Saft der Staude unter Sonneneinwirkung starke Hautverbrennungen,
Verfärbungen und Schwellungen hervorrufen kann. Von dem bis zu vier
Meter hohen Stängel, den rhabarberartigen Riesenblättern und den weißen
Blüten mit bis zu 50 cm Durchmesser werden vor allem Kinder angezogen.
Wird die Staude umgeknickt oder abgeschnitten, kann das spannende
Indianerspiel am Fluss bei strahlendem Sonnenschein mit einem Besuch
beim Arzt oder im Krankenhaus enden. Die Herkulesstaude ist an der
Lenne stark verbreitet. Sie ist unter den weiter unten beschriebenen
Schutzmaßnahmen zu entfernen, da durch die Herkulesstaude eine
Gefährdung des Bestandes oder die Verbreitung heimischer wild lebender
Pfanzenarten oder von Populationen nicht auszuschließen ist.
Wegen der Gefährlichkeit des Spritzsaftes der Herkulesstaude muss der gesamte Körper, vor allem Gesicht, Arme und Hände gut geschützt werden. Wichtig ist, dass schon erste vereinzelte Pflanzen bekämpft werden. Herbizide sind in der freien Landschaft verboten. Auf landwirtschaftlich genutzten Flächen sind die für Herbizide vorgeschriebenen Abstände von einer Wasserfläche einzuhalten. Nach der Behandlung mit chemischen Mitteln oder Mahd treibt die Herkulesstaude allerdings dank ihrer äußerst regenerationsfähigen Wurzel meist wieder aus. Neue Untersuchungen haben gezeigt, dass folgende mechanische Maßnahmen wirksam sind:
- Vor der Blüte sollte der oberste Wurzelstock bis Mindestens 15 cm tief unter der Erdoberfläche abgestochen werden, entweder im Herbst bis spätestens Oktober oder im Frühjahr bis spätestens April. Kontrolle und Nachbereitung (bei Bekämpfung im Herbst) im darauf folgenden Frühjahr beziehungsweise (bei Bekämpfung bis April) nach zwei bis drei Wochen. Mähen ist zwecklos, da die Herkulesstaude innerhalb von 2-4 Wochen erneut austreibt!
- Bei Blühbeginn und während der Blüte sollte mit Maschinen gemäht werden, das Mähgut beseitigt und diese Prozedur mehrmals nach 3-4 Wochen wiederholt werden. Alternativ kann die oberste Wurzelstockschicht nach der ersten Mahd abgetragen werden. Die Flächen sollten jeweils nach 2-3 Wochen und im Folgejahr kontrolliert werden.
- Kurz vor Beginn der Fruchreife werden große Bestände mit einer Maschine gemäht und Einzelpflanzen mit dem Beil abgehackt. Das Mähgut wird beseitigt und Verbrannt und die Flächen nach 2-3 Wochen und im Folgejahr kontrolliert. Es genügt auch, alle Einzelblüten zu Beginn des Fruchtansatzes zu entfernen. Optimaler Zeitpunkt zur Bekämpfung, weil die Pflanzen im Folgejahr nicht wieder austreiben, wenn sie die Phase der beginnenden Fruchtreife erreicht haben. Aber Achtung: Abgeschnittene Fruchtdolen können am Boden nachreifen! Es dürfen keine reifen Samen abfallen!
-Große Bestände, vor allem solche in unterschiedlichen Altersstadien, werden -wenn das Gelände es erlaubt- im Herbst mit einer Traktorfräse mindestens 12 cm tief gefräst und Wurzeln zerhackt, im Frühjahr kontrolliert sowie restliche Planzen mit dem Spaten entfernt.
- In Gärten werden zur Minderung des Samennachschubs die Blüten zu Beginn des Fruchtansatzes entwerder in Folie eingebunden oder abgeschnitten und entsorgt, abber nicht kompostiert. Sie dürfen nicht in der freien Landschaft abgekippt werden.
Weitere Informationen über die Herkulesstaude stellt die LÖBF unter nachstehendem Link bereit:
http://www.loebf.nrw.de/Willkommen/Aktuelles/Presse/Archiv/2004/Herkulesstaude
